AGB und Widerrufsbelehrung für den Energiehandel der Firma Schnürer : Energie e.Kfr.

AGB und Widerrufsbelehrung für den Energiehandel der Firma Schnürer : Energie e.Kfr.

§1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer. Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, ergibt sich aus § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Besonderheiten für Verbraucher oder Unternehmer sind in den einzelnen Bestimmungen immer zusammengefasst und gesondert überschrieben.
  3. Sofern keine gesonderten Bezeichnungen vorhanden sind oder von Kunden gesprochen wird, betreffen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§2 Kunden, Verbraucher, Unternehmer

  1. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§3 Geltungsbereich

Regelungen für alle Kunden

  1. Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§4 Beschaffenheit der Ware

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
  2. Die Lieferung und Abrechnung von HEL erfolgt temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

§5 Vertragsschluss

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Unserer Angebote sind freibleibend.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Regelungen für alle Verbraucher

  1. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  2. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§6 Eigentumsvorbehalt

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. VI 1. c. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen

2. Regelungen für Unternehmer

  1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der UNTERNEHMER seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§7 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl und Pellets:
Beim Kauf von Heizöl und Pellets besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen, ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Verbraucher können Ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen.

§8 Vergütung/Preis

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  2. Eventuelle Kosten der Versendung bzw. Anlieferung werden extra ausgewiesen.
  3. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
  4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  6. Der Kunde hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
  7. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
  8. Preise. Der Preis für die Ware errechnet sich in Abhängigkeit von der bestellten Warenmenge (vgl. „Preis" und „Bestellmenge" ca.). Der Verkäufer behält sich vor, bei Abnahme einer geringeren als der bestellten Menge einen höheren Preis pro 100 l zu berechnen.

2. Regelungen für alle Verbraucher

Verbraucher haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

3. Regelungen für Unternehmer

Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, während des Verzugs gem. § 288 Abs. 2 BGB die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§9 Lieferzeit/Gefahrenübergang

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach Vereinbarung.
  2. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
  3. Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen im Eigentum oder unmittelbaren Besitz des Kunden.

2. Regelungen für alle Verbraucher

Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der fälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

3. Regelungen für Unternehmer

Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

§10 Annahmeverzug

Regelung für alle Kunden

  1. Der Übergabe im Sinne von §9 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
  3. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§11 Gewährleistung

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.
  2. Unbeschadet des §11 1. a. dieser Bestimmungen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  4. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

2. Regelungen für Verbraucher

  1. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
  2. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  3. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
  4. Für VERBRAUCHER beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. XI 2. a. dieser Bestimmung).

3. Regelungen für Unternehmer

  1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
  3. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  5. Gegenüber Unternehmern sind bei vom Verkäufer übergebenen Proben oder Mustern deren Eigenschaften nur dann als Vertragsgegenstand anzusehen, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für alle Analyseangaben und Spezifikationen einschließlich der Höchst- und Mindestangaben.

§12 Garantien

Regelungen für alle Kunden
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§13 Haftungsbeschränkungen

1. Regelungen für alle Kunden

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Regelungen für Unternehmer

  1. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

§14 Schlussbestimmungen

Regelungen für alle Kunden

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.